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BAG, 31.10.1995 - 1 AZR 218/95 |
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Verfahrensgang
- ArbG Bayreuth, 19.05.1993 - 3 Ca 1248/92
- LAG Nürnberg, 06.02.1995 - 7 (3) Sa 810/93
- BAG, 31.10.1995 - 1 AZR 218/95
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- BVerfG, 29.06.1993 - 1 BvR 1916/91
Klagebefugnis von Gewerkschaften bei nicht tarifkonformen Betriebsvereinbarungen
Auszug aus BAG, 31.10.1995 - 1 AZR 218/95
Fehlt die Ermächtigung durch den Arbeitgeberverband, so handelt es sich um eine "wilde" Aussperrung, die rechtswidrig ist ( LAG Hamm Urteil vom 21. August 1980 - 8 Sa 66/80 - AP Nr. 72 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, mit zustimmender Anm. von Löwisch/Mikosch;… Däubler/Wolter, Arbeitskampfrecht, 2. Aufl., Rz 939 f.; Kalb, Arbeitskampfrecht, Rz 186; Löwisch/Rieble, Schlichtungs- und Arbeitskampfrecht Rz 317; Seiter, Streikrecht und Aussperrungsrecht, S. 339 f.;… a.A. noch Brox/Rüthers, Arbeitskampfrecht, 2. Aufl. Rz 53).So hat das Landesarbeitsgericht Hamm (Urteil vom 21. August 1980 - 8 Sa 66/80 - AP Nr. 72 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu II 3 b und c der Gründe) entschieden, daß die Übernahme einer "wilden" Aussperrung durch den Arbeitgeberverband noch während deren Dauer in einer Weise verlautbart werden müsse, die eine Kenntnisnahme durch die Gewerkschaft sicherstelle, z.B. durch eine Pressekonferenz, Aushang an den Werkstoren oder Unterrichtung der wartenden Arbeitnehmer über Lautsprecher.
Auch für die betroffenen Arbeitnehmer ergäben sich bei einer "wilden" Aussperrung andere Verhaltenspflichten und Reaktionsmöglichkeiten als bei einer vom Arbeitgeberverband getragenen (zustimmend: Löwisch/Mikosch, Anm. zu AP Nr. 72 zu Art. 9 GG Arbeitskampf;… Löwisch/Rieble, a.a.O., Rz. 314, 319;… in der Sache ebenso Däubler/Wolter, a.a.O., Rz 984, 988 f.).
- LAG Hamm, 21.08.1980 - 8 Sa 66/80
Zulässigkeit der Warnaussperrung - Wilde Aussperrung
Auszug aus BAG, 31.10.1995 - 1 AZR 218/95
Fehlt die Ermächtigung durch den Arbeitgeberverband, so handelt es sich um eine "wilde" Aussperrung, die rechtswidrig ist ( LAG Hamm Urteil vom 21. August 1980 - 8 Sa 66/80 - AP Nr. 72 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, mit zustimmender Anm. von Löwisch/Mikosch;… Däubler/Wolter, Arbeitskampfrecht, 2. Aufl., Rz 939 f.; Kalb, Arbeitskampfrecht, Rz 186; Löwisch/Rieble, Schlichtungs- und Arbeitskampfrecht Rz 317; Seiter, Streikrecht und Aussperrungsrecht, S. 339 f.;… a.A. noch Brox/Rüthers, Arbeitskampfrecht, 2. Aufl. Rz 53).So hat das Landesarbeitsgericht Hamm (Urteil vom 21. August 1980 - 8 Sa 66/80 - AP Nr. 72 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu II 3 b und c der Gründe) entschieden, daß die Übernahme einer "wilden" Aussperrung durch den Arbeitgeberverband noch während deren Dauer in einer Weise verlautbart werden müsse, die eine Kenntnisnahme durch die Gewerkschaft sicherstelle, z.B. durch eine Pressekonferenz, Aushang an den Werkstoren oder Unterrichtung der wartenden Arbeitnehmer über Lautsprecher.
- BAG, 21.06.1988 - 1 AZR 651/86
Streikausschreitungen am kurzen Samstag - Art. 9 GG, keine Privilegierung von …
Auszug aus BAG, 31.10.1995 - 1 AZR 218/95
Solche Streiks sind gegenüber anderen Arbeitskampfformen nicht privilegiert ( BAGE 58, 364 = AP Nr. 108 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).
- BAG, 22.03.1994 - 1 AZR 622/93
Arbeitskampf - Pflicht zur Beschäftigung arbeitswilliger Arbeitnehmer im
Auszug aus BAG, 31.10.1995 - 1 AZR 218/95
Das entspricht spiegelbildlich dem für Streiks geltenden Grundsatz, daß die Teilnahme des einzelnen Arbeitnehmers einer entsprechenden Erklärung bedarf (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. Urteil vom 22. März 1994 - 1 AZR 622/93 - AP Nr. 130 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu II 3 c der Gründe). - BAG, 11.08.1992 - 1 AZR 103/92
Kurzstreik, unverhältnismäßige Aussperrung u. Treueprämie
Auszug aus BAG, 31.10.1995 - 1 AZR 218/95
Insbesondere kann hier dahinstehen, inwieweit diejenigen Grundsätze zur Verhältnismäßigkeit, die nach dem Urteil des Senats vom 11. August 1992 ( BAGE 71, 92, 99 f. = AP Nr. 124 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu A I 3 c - e der Gründe) für Abwehraussperrungen durch ein nicht verbandsangehöriges Unternehmen bei Kurzstreiks gelten, auch für Aussperrungen maßgeblich sind, die ein Arbeitgeberverband beschließt. - BAG, 27.06.1995 - 1 AZR 1016/94
Eindeutigkeit einer Aussperrungserklärung
Auszug aus BAG, 31.10.1995 - 1 AZR 218/95
Fordert der Arbeitgeber die Arbeitnehmer zum Verlassen der Arbeitsplätze auf, so muß er darüber hinaus deutlich machen, ob er sie damit aussperren oder nur auf eine streikbedingte Betriebsstörung reagieren will (Senatsurteil vom 27. Juni 1995 - 1 AZR 1016/94 - zur Veröffentlichung vorgesehen). - BAG, 26.10.1971 - 1 AZR 113/68
Fragen zur Rechtmäßigkeit eines Streiks -; Umfang der Betriebsratstätigkeit
Auszug aus BAG, 31.10.1995 - 1 AZR 218/95
a) Sperrt der Arbeitgeber aus, so muß er dies der Arbeitnehmerseite gegenüber zum Ausdruck bringen ( BAGE 23, 484, 496 = AP Nr. 44 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu A II 1 der Gründe;… Brox/Rüthers, Arbeitskampfrecht, 2. Aufl., Rz 314; Löwisch/Krauß, Schlichtungs- und Arbeitskampfrecht, Rz 507; MünchArbR/Otto, § 281 Rz 4). - BAG, 31.05.1988 - 1 AZR 589/86
Feiertagslohnzahlung und Streik
Auszug aus BAG, 31.10.1995 - 1 AZR 218/95
Allerdings trifft es zu, daß ein rechtmäßiger Streik einer Erklärung der Gewerkschaft bedarf, mit der sie zum Streik aufruft oder einen "wild" begonnenen Streik übernimmt (vgl. BAGE 58, 320, 323 = AP Nr. 56 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu II 1 der Gründe). - BAG, 31.05.1988 - 1 AZR 200/87
Urlaubswiderruf
Auszug aus BAG, 31.10.1995 - 1 AZR 218/95
Allerdings trifft es zu, daß ein rechtmäßiger Streik einer Erklärung der Gewerkschaft bedarf, mit der sie zum Streik aufruft oder einen "wild" begonnenen Streik übernimmt (vgl. BAGE 58, 320, 323 = AP Nr. 56 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu II 1 der Gründe). - LAG Nürnberg, 06.02.1995 - 7 (3) Sa 810/93
Arbeitsniederlegung; Warnstreik; Streikbeschluß; Aussperrung
Auszug aus BAG, 31.10.1995 - 1 AZR 218/95
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 6. Februar 1995 - 7 (3) Sa 810/93 - aufgehoben.